Hintergrund des angefochtenen Entscheids war eine negative Stellungnahme der Stadt Bern vom 8. Januar 2020. Demnach hatte die Stadtbildkommission der Stadt Bern einen Einwand gegen das Baugesuch. Die «geplante Intervention» diene der Kaschierung einer Batterie von mehreren Mobilfunkantennen. Diese Projektidee sei grundsätzlich zwar nachvollziehbar. Im konkreten Fall handle es sich aber um einen geschosshohen Aufbau, welcher das verträgliche Mass übersteige und mit der gängigen Bewilligungspraxis nicht vereinbar sei. Es werde daher empfohlen, das Projekt auf eine Einzelantenne zu reduzieren.