Somit sprenge die Anlage den Rahmen der grundsätzlich zulässigen technisch bedingten Aufbauten mindestens aus ästhetischer Sicht. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich um das Dach eines Attikageschosses handle. Für diese Geschosse und Aufbauten darauf würden klar definierte Vorschriften gelten. Liftaufbauten seien auf das technisch notwendige Mindestmass zu beschränken, wobei Liftmotorenräume über der Decke eines Attikageschosses nicht zulässig seien. Auch Treppenhausaufbauten dürften die Decke des Attikageschosses nicht überragen.