Unter diesen Umständen überwiege das öffentliche Interesse an einer guten Mobilfunkversorgung. Eine sinnvoller Alternativstandort stehe für die geplante Anlage nicht zur Verfügung. Nachdem bereits einem Projekt bei der Stadtgärtnerei der Bauabschlag erteilt worden sei, führe ein Bauabschlag für das vorliegende Projekt zu einem faktischen Bauverbot für Mobilfunkanlagen im betroffenen Quartier.