Daher sei zum Beispiel die Anlage auf der I.________gasse 24 kaschiert worden. Art. 68 BO3 schreibe ausdrücklich vor, dass Mobilfunkanlagen in bestimmten Gebieten in bestehenden Dachaufbauten integriert werden müssten und verlange ausserhalb dieser Gebiete eine Kaschierung. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 3 Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 2/7 BVD 110/2021/17