2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 20. Januar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, der Entscheid vom 18. Dezember 2020 sei aufzuheben und die Sache zur Weiterführung des Verfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet mit Eingabe vom 15. Februar 2021 auf eine förmliche Vernehmlassung. Die Stadt Bern beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 1. März 2021 die Abweisung der Beschwerde. Auf die