1. Die Beschwerdeführerin reichte am 7. Juni 2019 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Bern 4 Grundbuchblatt Nr. F.________ beziehungsweise Baurecht Bern 4 Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Mobilfunkanlage ist auf dem Attikageschoss des bestehenden Gebäudes H.________strasse 34 geplant, der Standort liegt in der Wohnzone W, Bauklasse 3. Mit Bauentscheid vom 18. Dezember 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland den Bauabschlag ohne Bekanntmachung.