Ebenso darf die Beschwerdegegnerschaft die Umgebungsgestaltung verändern. Die Beschwerdeführerin hat keinen Anspruch darauf, dass der öffentliche Fussweg und die Umgebung des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft 1-3 unverändert bleiben. Die Vorinstanz ist somit zu Recht zum Ergebnis gelangt, dass die Bauvorhaben bewilligt werden können. 7. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands a) Die Beschwerdeführerin bestreitet die Wiederherstellungsverfügung in ihrer Beschwerde hauptsächlich mit formellen Argumenten. Diese sind, wie bereits ausgeführt, unbegründet, hat doch die Beschwerdeführerin keinen Anspruch darauf, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.