Der neue Treppenlauf erscheine nicht überaus wuchtig und füge sich bestmöglich in den bestehenden Terrainverlauf ein. Dass mit einem Neubau einer Aussentreppe geringfügige Terrainanpassungen und Stützmauern nötig seien, werde unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung der Baute und der Sicherheit als normal und nicht als dermassen störend erachtet, dass es Auswirkungen aufs Ortsund Landschaftsbild haben könnte. Die BPK empfahl der Vorinstanz daher, die Einsprache bezüglich Gesamt-, Orts- und Landschaftsbild abzuweisen.