c) Die Vorinstanz hat das Bauvorhaben der BPK unterbreitet. Dabei handelt es sich um eine örtliche Fachstelle im Sinn von Art. 22 Abs. 2 BewD, die mit ausgewiesenen Fachleuten in Sachen Bauästhetik besetzt ist.39 Am 18. Oktober 2018 beurteilte sie das Baugesuch «Anpassung der bestehenden Feldabtreppung, Aufheben des Parkplatzes und Wiederherstellen Terrainverlauf» (Nr. 18420-P1n). Sie kam zum Schluss, dass die geplanten baulichen Massnahmen sich bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung ins Ortsbild einfügen würden und dass sich zusammen mit ihrem näheren und weiteren Umfeld eine gute Gesamtwirkung ergebe.