a) Die Beschwerdeführerin bestreitet die Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens in ihrer Beschwerde hauptsächlich mit formellen Argumenten. In ihrer Stellungahme vom 10. Januar 2022, die sich unter anderem mit dem Protokoll der BPK vom 14. Januar 2021 befasst, macht sie im Wesentlichen geltend, das Bauvorhaben verletze die Bestimmungen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes. Sie macht insbesondere geltend, eine Beurteilung von Schutz und Gestaltung