BauG sicher nicht gewollt. Die Beschwerdegegnerschaft 1-3 habe betreffend Treppe und Betonmauerwinkel kein nachträgliches Baugesuch für das tatsächlich Gebaute eingereicht, sondern ein neues Baugesuch für ein anderes Bauvorhaben. Damit werde der rechtmässige ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt. Die Vorinstanz handle widerrechtlich, wenn sie im Anschluss an die Baueinstellungsverfügungen keine Wiederherstellungsverfügungen erlasse und der Beschwerdegegnerschaft 1-3 Gelegenheit gebe, mehrfach neue Vorschläge für die Wiederherstellung einzureichen.