Gegebenenfalls ist eine teilweise Bewilligung zu prüfen. Unter Umständen ist sogar Gelegenheit zu geben, ein zweitens, reduziertes nachträgliches Baugesuch zu stellen.26 Soweit die Beschwerdeführerin meint, es müsse zwingend ein Gesuch für das tatsächlich Gebaute eingereicht werden und andere Gesuche dürften nicht publiziert werden, kann ihr daher nicht gefolgt werden.