e) Es trifft zu, dass die Beschwerdegegnerschaft 1-3 betreffend Feldabtreppung und Betonmauer mit Geräteunterstand kein Baugesuch für das tatsächlich Gebaute eingereicht hat. Sie hat aber mit ihrem Baugesuch Vorschläge zur Herstellung eines rechtmässigen Zustands gemacht. Das ist in Fällen wie dem vorliegenden, wo der rechtmässige Zustand nicht mit der blossen Beseitigung des ohne Bewilligung Gebauten hergestellt werden kann, zulässig, muss doch im nachträglichen Baubewilligungsverfahren geprüft werden, ob und inwieweit das ohne Baubewilligung ausgeführte Bauvorhaben bewilligt werden kann. Gegebenenfalls ist eine teilweise Bewilligung zu prüfen.