10/17 BVD 110/2021/177 ten.24 Es dürfen somit keine überspannten Anforderungen an die Baugesuchsunterlagen gestellt werden. Das gilt insbesondere in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren, ist doch dort gegebenenfalls zu prüfen, ob das Bauvorhaben wenigstens teilweise bewilligt werden kann.