Der widerrechtliche Bau der Betonstützmauer als Bestandteil der geplanten Aussentreppe (Stützmauer anstelle der abgetragenen Böschung sowie Fundament für Geländer) sei im Baugesuch Treppe nicht enthalten. Für den illegal abgebauten Treppenweg und die illegal abgebaute Böschung im Bereich dieses Weges sei ein nachträgliches Abbruchgesuch einzureichen. Die Bauvorhaben würden in den Baugesuchen und Baupublikationen unterschiedlich umschrieben. Zudem sei die Umschreibung des Bauvorhabens in Mitteilung und Publikation nicht klar und aussagekräftig, wie sie das sein sollte, und es fehlten entscheidrelevante Informationen zum Baugesuch.