Notwendige Partei ist in der Regel die Privatperson, die ein Verfahren mit ihrem Gesuch auslöst (z. B. Baugesuch) oder die von der Behörde ins Recht gefasst wird. Letzteres gilt insbesondere auch für Personen, gegen die eine Anordnung nötigenfalls vollstreckt werden muss (z. B. Grundeigentümerschaft und Störer bei polizeiwidrigen Verhältnissen).17