c) Das Beschwerdeverfahren ist auf den Streitgegenstand begrenzt. Diesen bezeichnen die Parteien mit ihren Anträgen innerhalb des Rahmens, den der angefochtene Akt, das sogenannte Anfechtungsobjekt, vorgibt. Die Parteien können den Streitgegenstand im Verlauf des Verfahrens nicht erweitern, sondern nur einschränken.9 Anfechtungsobjekt ist der Entscheid der Vorinstanz vom 31. August 2021. Soweit er die Baubewilligung für die Aufhebung des Parkplatzes auf Parzelle Nr. R.________ und den damit verbundenen Rückbau betrifft, wurde er nicht angefochten und ist damit in Rechtskraft erwachsen.