Mit Entscheid vom 31. August 2021 erteilte die Gemeinde Köniz der Beschwerdegegnerschaft 1-3 die Baubewilligung für die Anpassung der bestehenden Feldabtreppung, die Aufhebung des Parkplatzes auf der Parzelle R.________ und die Wiederehrstellung des Terrainverlaufs (18420-P1n) sowie für die Erstellung der Betonmauer mit Geräteunterstand und die Erstellung des Gartensitzplatzes mit Pergola (18862). Zudem verpflichtete sie die Beschwerdegegnerschaft 1-3, für die ohne Baubewilligung erstellten Bauteile Treppe (Blocksteinstufen), Autoabstellplatz und L- förmige Stützmauer mit dahinter liegendem Blockwurf auf den Parzellen P.________, Q.________ und B.__