Die Beschwerdeführerin erhob gegen beide Bauvorhaben am 3. September 2018 bzw. 21. September 2018 Einsprache. Mit Schreiben vom 26. Juni 2019 teilte das Bauinspektorat Köniz den Parteien mit, dass es die beiden Baubewilligungsverfahren vereinige. Mit Entscheid vom 31. August 2021 erteilte die Gemeinde Köniz der Beschwerdegegnerschaft 1-3 die Baubewilligung für die Anpassung der bestehenden Feldabtreppung, die Aufhebung des Parkplatzes auf der Parzelle R.________ und die Wiederehrstellung des Terrainverlaufs (18420-P1n) sowie für die Erstellung der Betonmauer mit Geräteunterstand und die Erstellung des Gartensitzplatzes mit Pergola (18862).