4. Am 22. Juni 2018 verfügte das Bauinspektorat Köniz bezüglich der Stützmauer mit dahinterliegendem Blockwurf sowie dem Aushub mit drei befestigen Böschungsseiten im Hang die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und wies auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin. Zudem nahm es mit Schreiben vom 22. Juni 2018 das Baugesuchsverfahren (Nr. 18'420) wieder auf und gab der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, den Treppenverlauf zu überprüfen und gegebenenfalls eine Projektänderung einzureichen. Zudem beteiligte es die Grundeigentümerschaft der Parzellen Köniz Grundbuchblatt Nr. Q.________ und Nr. R.________ am Verfahren und gab ihnen Gelegenheit, Stellung zu nehmen