Subeventuell sei die Baubewilligung aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu erteilen. In Gutheissung der Beschwerde hob die BVE mit Entscheid vom 8. Mai 2018 den Bauentscheid der Gemeinde Köniz vom 6. Dezember 2017 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen zurück an die Gemeinde.