_ zwei Betonstützmauern gebaut. Zudem habe sie 2015 einige Meter vor dem Sitzplatz des Obergeschosses in der Böschung einen Aushub von etwa vier mal vier Meter ausgeführt, die drei Böschungsseiten, die höher als 1.2 m seien, befestigt und ein Metallgerüst für ein Nebengebäude errichtet. Auch hier liege ein Verstoss gegen die Baubewilligungspflicht vor. Zudem erhob die Beschwerdeführerin am 6. Dezember 2016 Einsprache gegen das Baugesuch. Mit Entscheid vom 6. Dezember 2017 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung.