Das Bauinspektorat teilte den Nachbarinnen und Nachbarn den Eingang des Gesuches mit Schreiben vom 7. November 2016 mit und machte sie auf die Einsprachemöglichkeit aufmerksam. Am 1. Dezember 2016 wandte sich die Beschwerdeführerin mit einer weiteren Eingabe an die Gemeinde und teilte mit, die Beschwerdegegnerschaft 1-3 habe ohne Bewilligung neben der zerstörten Treppe im südwestlichen Bereich der Parzelle Nr. P.________ zwei Betonstützmauern gebaut.