2. Am 21. Juli 2016 teilte die Beschwerdeführerin dem Bauinspektorat der Gemeinde Köniz mit, die Beschwerdegegnerschaft 1-3 habe in der vorangehenden Woche baubewilligungspflichtige Terrainveränderungen vorgenommen, die ersten zehn Meter des zum öffentlichen Fussweg gehörenden Treppenweges auf den Parzellen Nrn. R.________ und Q.________ abgebrochen und durch eine äusserst steile Treppe mit aufeinander geschichteten Felsblöcken ersetzt. Zudem habe die Beschwerdegegnerschaft 1-3 im Frühling 2016 auf der Parzelle Nr. R.________ einen Autoabstellplatz gebaut. Sie habe dazu die Böschung auf der Nordwestseite abgetragen, zurückversetzt und mit Felsblöcken stabilisiert.