Seit diese am 1. September 2021 (teilweise) in Kraft getreten ist, befinden sich die drei Parzellen nicht mehr im Ortsbildschutzgebiet. Die Beschwerdegegnerschaft 1-3 erhielt am 26. Oktober 2011 eine Bewilligung für die Sanierung und den Ausbau des bestehenden Wohnhauses. Am 24. November 2012 meldete der Beschwerdegegner 1 die bewilligungskonforme Vollendung der Bauarbeiten.