b) Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 500.00 zur Bezahlung auflegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. a) Die Beschwerdeführenden 1-4 haben der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Umfang von CHF 7132.15 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1-4 haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden 1-4 Parteikosten im Umfang von CHF 1155.60 zu ersetzen. c) Die Stadt Biel hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Umfang von CHF 924.50 zu ersetzen. IV. Eröffnung