44/46 BVD 110/2021/176 5. a) Den Beschwerdeführenden 1-4 werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 3100.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 1-4 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.