4.3.3 Für die Baustellenerschliessung ist der Plan Baustelleneinrichtung vom 8. Februar 2021 massgebend. Die Baustellenzufahrt für die verkehrsintensiven Arbeiten (Abbruch, Pfählung, Aushub und Rohbau) muss von der Westseite her (via Q.________strasse und Schiffländte) geschehen und darf nur ausserhalb der Schifffahrtsbetriebszeiten (Oktober bis April) erfolgen. 4.3.4 Der Abbruch des bestehenden Betonteichs darf zum Schutz der Fadenmolche ausschliesslich zwischen September und November erfolgen. (…)