4.3.1 Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Entfernung der Parkfelder im südlichen Teil des Schilfwegs vor dem geplanten Zugang zum Bauvorhaben für Zufussgehende und Fahrradfahrende sowie das Parkfeld nördlich der Einstellhallenein- und -aus- fahrt im nördlichen Teil des Schilfwegs im entsprechenden Verfahren rechtskräftig verfügt wurde und die entsprechenden Markierungen durch die Stadt Biel/Bienne entfernt wurden. 4.3.2 Die Einstellhallenein- und -ausfahrt ist vor der Inbetriebnahme der Einstellhalle mit einer Ampelanlage zu versehen, welche die vom P.________weg in die Einstellhalle einfahrenden Fahrzeuge priorisiert.