Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin macht Parteikosten im Umfang von CHF 12 978.95 (Honorar CHF 7800.00, Zuschlag von 50% CHF 3900, Auslagen CHF 351.00, Mehrwertsteuer CHF 927.95) geltend. Nach Art. 11 Abs. 1 PKV129 betrÃĪgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11 800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG130). Das geltend gemachte Honorar sowie die Auslagen geben vorliegend ebenfalls zu keinen Bemerkungen Anlass.