a) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin bewilligt werden kann. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Bauentscheid mit der Auflage ergänzt, die Baustellenzufahrt von der Westseite her festzulegen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen und die Projektänderung vom 28. Oktober 2022 (Plan «Situationsplan» vom 24. Oktober 2019, revidiert am 28. Oktober 2022, mit Eingangsstempel des Rechtsamt der BVD am 8. November 2022) wird bewilligt. Der Gesamtbauentscheid der Stadt Biel/Bienne vom 6. September 2021 wird entsprechend den Ausführungen in den Erwägungen von Amtes wegen ergänzt und im Übrigen bestätigt.