Die Auflage, wonach der bestehende Betonteich zum Schutz der Fadenmolche ausschliesslich zwischen September und November abgebrochen werden darf, ist ebenfalls verhältnismässig. Zudem dürfen die Aushubarbeiten aufgrund der geforderten Auflagen der Dienststelle Tiefbau der Stadt Biel lediglich zwischen Oktober und April durchgeführt werden, womit die Auflage bezüglich Abbruch des Teiches auch in diesen Zeitplan passt. 16. Zusammenfassung, Kosten