Bezüglich Baustelleninstallation geht aus dem bewilligten Baustelleneinrichtungsplan hervor, dass die Anfahrt mit LKWs ausschliesslich über die Q.________strasse an der Westseite der Bauparzelle erfolgen soll. Der Entscheid der Vorinstanz verweist auf die Bedingungen und Auflagen gemäss der in Anhang 1 des Entscheids aufgeführten Amts- und Fachberichten, darunter auch den Fachbericht der Dienststelle Tiefbau, Bereich Verkehr, der Stadt Biel vom 31. März 2021. Die darin enthaltene Formulierung zur Baustellenzufahrt für Abbruch, Pfählung, Aushub und Rohbau ist jedoch nicht genügend klar.