Auch hat die Stadt Biel bereits zugesichert, das entsprechende Verfahren zur Aufhebung der Parkfelder in die Wege zu leiten. Darauf kann abgestellt werden. Es wäre zudem nicht verhältnismässig, von der Stadt zu verlangen, die Parkfelder zu entfernen bevor klar ist, ob das Bauvorhaben, das dies nötig macht, überhaupt bewilligt werden kann. Aus diesem Grund erweist sich vorliegend die Bedingung als verhältnismässig und sinnvoll.