Insoweit sind sie gegenüber der Alternative des Bauabschlags das mildere Mittel.122 Eine Baubewilligung darf grundsätzlich nicht unter der Bedingung erteilt werden, dass eine fehlende Voraussetzung noch erfüllt wird. So geht es beispielsweise nicht an, einen Bau zu bewilligen mit der Auflage, die fehlende Erschliessung müsse vor Baubeginn geregelt sein.123 Zudem dürfen an sich nur Bedingungen und Auflagen verfügt werden, die von den Bewilligungsempfängern selber erfüllt werden können.124 b) Wie in den vorangehenden Erwägungen ausgeführt, sind für die Erteilung der Baubewilligung die Aufnahme verschiedener Bedingungen resp. Auflagen notwendig.