spielplatz und den Hauptfassaden sind gegeben. Die Spielfläche kann – unter Miteinbezug des Weges – sogar noch um mindestens 1.50 m vergrössert werden, was auf die vorgesehene Länge der Spielfläche in einer zusätzlichen Fläche von 60.00 m2 resultieren würde. Im Übrigen ist auch die Grünfläche im südwestlichen Bereich der Parzelle, auf welcher eine Talfettwiese vorgesehen ist, je nach Vegetationsstand bespielbar. Die Rüge der Beschwerdeführenden erweist sich als unbegründet. 14. Rechtliches Gehör