c) Auf dem Umgebungsgestaltungsplan vom 24. Oktober 2019, welcher mit Gesamtbauentscheid vom 6. September 2021 bewilligt wurde, ist im südlichen Bereich entlang des Seitenarms zur Zihl in violetter Farbe eine Fläche von 348.00 m2 mit der Bezeichnung «Spielbereich» eingezeichnet. Weiter ist zwischen den beiden geplanten Mehrfamilienhäusern in grüner Farbe eine Fläche «Aufenthalt» von 20.00 m2 eingezeichnet. Eine weitere Aufenthaltsfläche von 20.00 m2 ist östlich des Spielbereichs eingezeichnet. Diese dort eingetragenen Flächen scheinen plausibel – und waren im vorinstanzlichen Verfahren auch nicht bestritten.