a) In ihren Schlussbemerkungen vom 5. April 2023 bringen die Beschwerdeführenden vor, die Aufenthaltsbereiche und Spielflächen von mindestens 20.00 m2 und 345.00 m2 würden auf dem aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan nicht ausgewiesen. Nach groben Nachmessungen würden die als «freies Spiel» und «Chaussierung» bezeichneten Flächen die vorgeschriebene Fläche nicht erreichen.