c) Das Rechtsamt hat mit Verfügung vom 19. August 2022 beim Fischereiinspektorat einen Amtsbericht betreffend Einleitung des Baugrubenwassers in die Zihl eingeholt. Mit Amtsbericht vom 16. September 2022114 stellt das Fischereiinspektorat den Antrag, die fischereirechtliche Bewilligung mit den Auflagen zu erteilen, nur unverschmutztes Grundwasser in die Zihl einzuleiten, die Auflagen des Amtsberichts Wasser und Abfall 259174 vom 7. Januar 2021 umzusetzen und den zuständigen kantonalen Fischereiaufseher über den Zeitpunkt der Grundwassereinleitung zu informieren.