b) Das Fischereiinspektorat stellte mit Amtsbericht Fischerei vom 20. Februar 2020 den Antrag, es sei eine fischereirechtliche Bewilligung zu erteilen.111 Dieser Amtsbericht bezog sich jedoch ausschliesslich auf die Entnahme von Wasser aus der Zihl für den Betrieb einer Wärmepumpe für die Heizung der zwei geplanten Wohngebäude. Gestützt auf Art. 8 Abs. 3 Bst. i BGF112 und Art. 8 FiG113 erfordert die Einleitung von abgepumptem Grundwasser in ein Oberflächengewässer eine fischereirechtliche Bewilligung der für die Fischerei zuständigen kantonalen Behörde. Dazu wurde im vorinstanzlichen Verfahren kein Amtsbericht des Fischereiinspektorats eingeholt.