die Auswirkung auf andere Bauten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen. Dies liegt in der Verantwortung der Bauherrschaft. In den Auflagen des Amtsberichts Wasser und Abfall vom 7. Januar 2021 nimmt das AWA das Merkblatt «Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen» als integrierender Bestandteil des Amtsberichts auf. Die darin enthaltenen Auflagen, welche für den Gewässerschutzbereich AO gelten, müssen bei der Realisierung der Bauten und Anlagen in diesem Bereich eingehalten