c) Die Beschwerdeführenden rügen, die ersuchte Gewässerschutzbewilligung sei nie öffentlich bekannt gemacht worden, es liege ein Publikationsmangel vor. Weiter befürchten die Beschwerdeführenden durch das im Grundwasser verbleibende Einbauvolumen eine Veränderung des 104 Vgl. www.infoflora.ch/de/lebensraeume/typoch/4.5.1-talfettwiesen-fromentalwiese.html 105 Vorakten, pag. 230 106 Vorakten, pag. 051 ff. 107 Kantonales Gewässerschutzgesetz vom 11. November 1996 (KGSchG; BSG 821.0)