a) Mit ihrem Baugesuch vom 31. Oktober 2019 reichte die Beschwerdegegnerin das Formular Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen (BiG)105 ein. Sie gab an, es sei eine Tiefenfundation mit Injektionsrammpfahl vorgesehen. Die Baugrubenumschliessung sei mit einer Böschung vorgesehen und das Grundwasser werde im Vakuumverfahren abgesenkt. Es werde nicht verschmutztes Grundwasser von 5 l/min in die Zihl abgeleitet. Sie ersuchte um eine Ausnahmebewilligung zur Erstellung von Anlagen unter dem mittleren Grundwasserspiegel bzw. für eine temporäre Grundwasserabsenkung.