Stillschweigen kann in diesem Fall als Zustimmung gewertet werden, die Einholung einer weiteren Stellungnahme ist nicht notwendig. Im Übrigen ist die vorgesehene Talfettwiese hauptsächlich nach Westen ausgerichtet, wo sich aktuell bereits trotz der Bäume und Sträucher entlang der Parzellengrenze zur Schiffländte eine artenreiche Talfettwiese entwickeln konnte. Die Beschwerdeführenden bringen vor, es würden Widersprüchlichkeiten zwischen dem aktualisierten Umgebungsplan und dem Plan «Endzustand» bestehen, da an der westlichen Parzellengrenze im Umgebungsplan Bäume vorgesehen seien, wohingegen im Plan «Endzustand» Talfettwiese vorgesehen sei.