Dies ist eine nicht zu vermeidende Konsequenz aus dem Recht, eine Parzelle in der Bauzone bebauen zu dürfen. Wie auf dem bewilligten Plan «Baustelleneinrichtung» ersichtlich ist, sind aber entlang der südlichen Parzellengrenze, an der westlichen Parzellengrenze sowie an der nördlichen Parzellengrenze mehrere Baumschutzzonen vorgesehen, mittels welcher die aktuell vorhandenen und zu erhaltenden Bäume während der Bauphase geschützt werden. Die Erhaltung der Bäume ist denn auch wichtiger als die Erhaltung anderer Lebensräume wie beispielsweise eine Talfettwiese oder Dornengebüsche, da diese weniger schnell wieder auf die ursprüngliche Höhe wachsen.