Daran vermögen auch die Argumente der Beschwerdeführenden in ihren Schlussbemerkungen nichts zu ändern: Die Beschwerdeführenden rügen, bei den Bauarbeiten würden die Lebensräume ausnahmslos zerstört. Um die geplante Bebauung erstellen zu können, wird tatsächlich ein Teil der aktuell auf der Parzelle vorkommenden Lebensräume zerstört. Dies ist eine nicht zu vermeidende Konsequenz aus dem Recht, eine Parzelle in der Bauzone bebauen zu dürfen.