die Auflage der ANF, diese zur Startsitzung einzuladen, eine Umweltbaubegleitung beizuziehen und in einem Schlussbericht an die ANF die Umsetzung der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sowie der Auflagen der Baubewilligung zu dokumentieren, besteht vor, während und nach der Ausführung die Möglichkeit zur Intervention durch Fachpersonen. Die Ausnahme für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere ist zu Recht erteilt worden. Daran vermögen auch die Argumente der Beschwerdeführenden in ihren Schlussbemerkungen nichts zu ändern: Die Beschwerdeführenden rügen, bei den Bauarbeiten würden die Lebensräume ausnahmslos zerstört.