Es ist jedoch unproblematisch, dass noch nicht alle Massnahmen bis ins Detail geplant sind. Um die Umsetzung aller notwendigen Punkte sicherzustellen, werden die Massnahmen gemäss Fachbericht vom 15. Juli 2020 der U.________ AG als Auflagen verfügt. Weiter hat die ANF auch die Auflage definiert, eine Umweltbaubegleitung zu beauftragen. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrem Schreiben vom 23. Oktober 2020101 zugesichert, alle Auflagen der Amts- und Fachstellen zu erfüllen. Durch 101 Vorakten, pag. 536