Unter den zu fällenden Bäumen befinden sich einige nicht standorttypische Bäume, wie beispielsweise die Schwarzföhre. Auf einer vorherigen Version dieses Plans sind auch neu zu pflanzende Bäume eingezeichnet, unter anderem Zierkirschen. In der Stellungnahme vom 7. April 2022 wies die ANF darauf hin, dass oft Sorten von Zierkirschen gepflanzt würden, welche keinerlei Nahrung für Bestäuber bieten würden. Dies wird im Rahmen der Detailplanung zu beachten sein. Weiter sieht die Bauherrschaft die in den Massnahmen des Fachgutachtens vorgeschriebene Steinpflaster-Trittflur vor.