Die Beschwerdegegnerin hat mit ihrer Projektänderung und dem definitiven Umgebungsplan Nr. 5.000 vom 24. Oktober 2019, revidiert am 28. Oktober 2022, die im Fachgutachten der U.________ AG aufgeführten Massnahmen weitestgehend umgesetzt. Der Umgebungsplan sieht artenreiche Talfettwiesen sowie Bereiche mit einheimischen Stauden vor, welche ein grosses Nahrungsangebot für Insekten bieten. Auf dem revidierten Umgebungsplan ist zudem ersichtlich, dass ein grosser Teil des aktuellen Baumbestandes erhalten bleiben soll. Unter den zu fällenden Bäumen befinden sich einige nicht standorttypische Bäume, wie beispielsweise die Schwarzföhre.